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E-Rechnung

Erfahren Sie hier, was eine E-Rechnung ist und warum sie ab 2025 für B2B-Unternehmen Pflicht werden soll.

Definition E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist ein elektronisches Dokument im strukturierten Datenformat (wie XRechnung oder ZUGFeRD), das automatisiert verarbeitet werden kann und den gesetzlichen Anforderungen für den elektronischen Rechnungsaustausch entspricht.

Vorteile der E-Rechnung

  • Reduzierung von Prozesskosten
  • Schnellere Bearbeitung und Bezahlung
  • Vermeidung von Übertragungsfehlern
  • Umweltfreundlich durch Papiereinsparung
  • Bessere Archivierung und Nachverfolgbarkeit

Formate der E-Rechnung

XRechnung

Die XRechnung ist der deutsche Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie basiert auf der europäischen Norm EN 16931 und gewährleistet die Konformität mit EU-Richtlinien.

ZUGFeRD

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein hybrides Format, das sowohl eine PDF-Datei als auch eingebettete strukturierte XML-Daten enthält. Es wird hauptsächlich in der Privatwirtschaft verwendet.

Implementierung

Für die Umstellung auf E-Rechnungen benötigen Unternehmen:

  • Geeignete Software zur Erstellung und Verarbeitung
  • Anpassung der internen Prozesse
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Technische Infrastruktur zur sicheren Übermittlung

Zukunftsaussichten

Die E-Rechnung wird sich in den kommenden Jahren als Standard etablieren. Weitere Vereinheitlichungen der Formate und Prozesse sind zu erwarten, um den grenzüberschreitenden elektronischen Rechnungsaustausch zu vereinfachen. Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung in Kraft: Alle Unternehmen sind dann verpflichtet, ihre Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) elektronisch zu übermitteln. Diese gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ist Teil der Bundesregierung zur Digitalisierung der Verwaltung und Wirtschaft.

Die wichtigsten Punkte der Neuregelung sind:

  • Verpflichtende E-Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen
  • Nutzung strukturierter elektronischer Formate (XRechnung oder ZUGFeRD)
  • Keine reine PDF-Rechnung mehr ausreichend
  • Ausnahmen nur für Kleinunternehmer und bestimmte Sonderfälle

Diese Änderung bedeutet für viele Unternehmen, dass sie ihre Rechnungsprozesse bis Ende 2024 entsprechend anpassen müssen.

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