Unter Facility Management versteht man die Verwaltung und Betreuung von Gebäuden und deren zugehörigen technischen Anlagen und Einrichtungen.
Facility Management umfasst die Verwaltung und Instandhaltung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Facility ist der englische Begriff für “Einrichtung” oder “Gebäude” und Management das englische Wort für “Verwaltung”. Man könnte Facility Management im Deutschen auch mit Gebäudeverwaltung oder Gebäudemanagement übersetzen. Das Facility Management sorgt dafür, dass Gebäude ihren Wert erhalten und die Auftraggeber Ihre Immobilie optimal nutzen können.
Im modernen Facility Management unterscheidet man zwischen drei Kernbereichen: infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement bzw. Facility Management. Unter infrastrukturelles Gebäudemanagement fällt die Koordination sämtlicher Serviceleistungen rund um ein Gebäude. Dazu gehören unter anderem:
• Gebäudereinigung
• Hausmeisterdienste
• Sicherheits- und Wachdienste
• Gärtnerdienste
• Parkraumüberwachung
• Müllentsorgung
• Catering
Zum technischen Facility Management gehört die Betreuung, Instandhaltung und Optimierung des eigentlichen Betriebs der Objekte und ihren Anlagen. Dies umfasst unter anderem:
• Wartung
• Inspektionen
• Gebäudetechnik
• Modernisierungen
• Reparaturen
• Renovierungen
• Überwachung der Einhaltung von Auflagen und Vorschriften
• Event- und Veranstaltungsmanagement
Kaufmännisches Facility Management befasst sich mit allen wirtschaftlichen Apekten rund um die Immobilie und der Gebäudeverwaltung und -bewirtschaftung wie zum Beispiel:
• Controlling
• Betriebskostenabrechnung
• Flächenmanagement
• Personalmanagement
• Benchmarking
• Objektbuchhaltung
• Versicherungswesen
• Kostenplanung
• Vertragsmanagement
• Kundendienst
Das Ziel des Facility Management ist es, die Betriebs- und Verwaltungskosten einer Immobilie zu senken, die Anlagen technisch verfügbar zu machen, eine langfristige Werterhaltung der Immobilie zu sichern sowie den Ertrag einer Immobilie zu steigern. Die verwalteten Gebäude und deren technische Funktionen und Anlagen sollen stets einsatzbereit und funktionsfähig sein, sodass sie den gesetzlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers gerecht werden.