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Fahrzeiten in der Gebäudereinigung: Definition und Berechnung

Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, was Fahrzeiten im Arbeitsrecht sind, wie sie berechnet werden und welche Regelungen es gibt.

Definition Fahrzeit

Die Fahrzeit definiert die Zeit, die Arbeitnehmer benötigen, um an Ihren Arbeits- oder Einsatzort zu gelangen. Viele Arbeitnehmer müssen vor Beginn ihrer Arbeitszeit zunächst einen längeren Arbeitsweg bewältigen. Die Zeit, die dieser Weg in Anspruch nimmt, ist die Fahrzeit. Bei Berufen wie zum Beispiel als Reinigungskraft, kommt dann noch die Fahrzeit über den gesamten Tag von Einsatzort zu Einsatzort hinzu. Insbesondere bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsplatz oder Arbeitnehmern, die im Außendienst arbeiten, stellt sich dementsprechend die Frage, ob die Fahrzeit ebenfalls als vergütete Arbeitszeit gilt.

Ab wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?

Hat man einen festen Arbeitsplatz, gilt die Fahrt dorthin nicht als Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Da ist es egal, ob man nur ein paar Minuten zur Arbeit braucht oder jeden Tag aus einer anderen Stadt hin und her pendelt. Hat der Arbeitnehmer allerdings keinen festen Arbeitsort und fährt jeden Tag von Einsatzort zu Einsatzort, zählt die Fahrzeit laut einem Urteil des EuGh als zu vergütende Arbeitszeit. Besonders Mitarbeiter im Außendienst, Reinigungskräfte, Handwerker und Bauarbeiter sind hiervon betroffen. Selbst die erste Fahrt des Tages von zuhause zum ersten Einsatz sowie die Fahrt vom letzten Einsatz wieder zurück nach Hause, gelten als zu vergütende Arbeitswege.

Wie ist die Fahrzeit zu vergüten?

Für Arbeitgeber stellt sich immer wieder die Frage, wie die Fahrzeit ihrer Mitarbeiter zu vergüten ist. Denn dies ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Es bleibt Arbeitgebern überlassen, die Fahrzeiten geringer zu vergüten, als die normale Arbeitszeit. Allerdings gilt auch bei der Fahrzeit der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze. Jede angebrochene halbe Stunde Wegezeit wird dabei auch als halbe Stunde berechnet.

Alle relevanten Gerichtsurteile im Überblick

  • Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssen Arbeitnehmer, die ohne gewöhnlichen Arbeitsplatz von Kunde zu Kunde unterwegs sind, muss von der ersten bis zur letzten Fahrt für diese Wegezeiten vergütet werden.
  • Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte werden für Ihre Fahrten vom Wohnort hin und zurück nicht vergütet.
  • Da die Fahrzeit insbesondere bei Gebäudereinigungen, Baumontagen oder Handwerkern als Arbeitszeit gilt, muss darauf geachtet werden, nicht gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen: Der tägliche Durchschnitt von 8 Arbeitsstunden darf im Zeitraum von 24 Wochen nicht überschritten werden.
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