Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, was Fahrzeiten im Arbeitsrecht sind, wie sie berechnet werden und welche Regelungen es gibt.
Hat man einen festen Arbeitsplatz, gilt die Fahrt dorthin nicht als Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Da ist es egal, ob man nur ein paar Minuten zur Arbeit braucht oder jeden Tag aus einer anderen Stadt hin und her pendelt. Hat der Arbeitnehmer allerdings keinen festen Arbeitsort und fährt jeden Tag von Einsatzort zu Einsatzort, zählt die Fahrzeit laut einem Urteil des EuGh als zu vergütende Arbeitszeit. Besonders Mitarbeiter im Außendienst, Reinigungskräfte, Handwerker und Bauarbeiter sind hiervon betroffen. Selbst die erste Fahrt des Tages von zuhause zum ersten Einsatz sowie die Fahrt vom letzten Einsatz wieder zurück nach Hause, gelten als zu vergütende Arbeitswege.
Für Arbeitgeber stellt sich immer wieder die Frage, wie die Fahrzeit ihrer Mitarbeiter zu vergüten ist. Denn dies ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Es bleibt Arbeitgebern überlassen, die Fahrzeiten geringer zu vergüten, als die normale Arbeitszeit. Allerdings gilt auch bei der Fahrzeit der Mindestlohn als erlaubte Untergrenze. Jede angebrochene halbe Stunde Wegezeit wird dabei auch als halbe Stunde berechnet.