Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, welche wichtigen Änderungen es im Lohntarifvertrag der Gebäudereinigung für 2024 gibt und welche Auswirkungen diese haben können.
Der Lohntarifvertrag ist für alle Betriebe, die der Gebäudereinigung zuzurechnenden Tätigkeiten ausüben und in Deutschland tätig sind, ab dem 01. Oktober 2022 verpflichtend.
Darunter fallen Unternehmen, die die folgenden Tätigkeiten ausüben:
Darunter fallen zusätzlich Gewerbliche Beschäftigte, die versicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben, geringfügige Beschäftigung ausüben oder eine Ausbildung machen.
Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, in Verkehrsmitteln und Verkehrs- und Freiflächen (Einschließlich Winterdienst)
Innenreinigungsarbeiten und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse- Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors
Innenreinigungsarbeiten und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektoren, Strahlenschutz, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte).
Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeitende in der Innen- und Unterhaltsreinigung.
Seit 2011 nicht mehr vorhanden
Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen
Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.
Gesellen*innen mit Ausbildereignungsprüfung, denen die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung übertragen worden ist.
Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung.
Mit dem aktuellen Mindestlohn verdient eine Reinigungskraft mindestens 13,50 € die Stunde (Lohngruppe 1). Als Glasreiniger (Lohngruppe 6) mindestens 16,70 €. Durchschnittlich verdienen Reinigungskräfte also zwischen 1.500 EUR brutto und 2.000 EUR brutto im Monat.
Hier Lohntarifvertrag für die Gebäudereinigung Downloaden
PlanD beachtet bei der Planung Ihrer Mitarbeiter automatisch gesetzliche Vorgaben wie Mindestlöhne. Kalkuliert Lohnzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ganz automatisch. Beachtet Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben, so dass Sie sich voll auf Ihren Betrieb konzentrieren können.