Erfahren Sie in unserem Lexikonartikel alles rund um den Mindestlohntarifvertrag.
Gültigkeitsbereich:
- Räumlich: Der Vertrag gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
- Betrieblich: Betriebe, die unter den Rahmentarifvertrag (RTV) für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung fallen.
- Persönlich: Gewerbliche Arbeitnehmer, die entweder sozialversicherungspflichtig nach dem SGB VI oder geringfügig beschäftigt nach dem SGB IV sind.
Mindestlöhne:
Die Mindestlöhne sind bundesweit einheitlich festgelegt und gelten ab dem 1. Oktober 2022 mit einer weiteren Anpassung ab dem 1. Januar 2024:
- Lohngruppe 1: Tätigkeiten in der Innen- und Unterhaltsreinigung
- 13,00 € ab 01.10.2022
- 13,50 € ab 01.01.2024
- Lohngruppe 6: Tätigkeiten in der Glas- und Fassadenreinigung
- 16,20 € ab 01.10.2022
- 16,70 € ab 01.01.2024
Regelungen zur Zahlung:
- Der Mindestlohn ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats fällig.
- Eine Verfallklausel besagt, dass Ansprüche auf den Mindestlohn verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
Geringfügig Beschäftigte:
- Es besteht die Möglichkeit, für geringfügig Beschäftigte einen verstetigten Monatslohn zu vereinbaren, sofern die Arbeitszeit gleichbleibend ist.
Unterrichtung des Betriebsrats:
- Der Betriebsrat muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz über die Anwendung des Tarifvertrags informiert werden.
Allgemeinverbindlichkeit:
- Die Tarifvertragsparteien, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, streben an, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
Laufzeit und Kündigungsrechte:
- In Kraft: Der Vertrag tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
- Kündigungsfrist: Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende erstmals zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.
- Besondere Kündigungsrechte bestehen, falls der Vertrag nicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wird oder es zu relevanten Gesetzesänderungen kommt.
Weitere Regelungen:
- Es gibt spezifische Regelungen zu Arbeitszeitkonten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die sicherstellen, dass solche Arbeitszeiten angemessen vergütet werden.
Detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen:
- Lohngruppe 1: Umfasst allgemeine Reinigungsarbeiten wie die Reinigung von Innenbauteilen, Verkehrs- und Betriebsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, Flugzeuge und Schiffe), ausgenommen Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern.
- Lohngruppe 6: Beinhaltet spezialisierte Reinigungsarbeiten an Glasflächen und Fassaden, was oft besondere technische Fertigkeiten und Sicherheitsvorkehrungen erfordert.