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Mindestlohntarifvertrag 2024

Erfahren Sie in unserem Lexikonartikel alles rund um den Mindestlohntarifvertrag.

Mindestlohntarifvertrag Definition

Der Tarifvertrag über Mindestlöhne wird im Sinne des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen geschlossen und besagt alle Mindestlöhne der verschiedenen Lohngruppen in der Gebäudereinigungsbranche.

Gültigkeitsbereich:

  • Räumlich: Der Vertrag gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Betrieblich: Betriebe, die unter den Rahmentarifvertrag (RTV) für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung fallen.
  • Persönlich: Gewerbliche Arbeitnehmer, die entweder sozialversicherungspflichtig nach dem SGB VI oder geringfügig beschäftigt nach dem SGB IV sind.

Mindestlöhne:

Die Mindestlöhne sind bundesweit einheitlich festgelegt und gelten ab dem 1. Oktober 2022 mit einer weiteren Anpassung ab dem 1. Januar 2024:

  • Lohngruppe 1: Tätigkeiten in der Innen- und Unterhaltsreinigung
    • 13,00 € ab 01.10.2022
    • 13,50 € ab 01.01.2024
  • Lohngruppe 6: Tätigkeiten in der Glas- und Fassadenreinigung
    • 16,20 € ab 01.10.2022
    • 16,70 € ab 01.01.2024

Regelungen zur Zahlung:

  • Der Mindestlohn ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats fällig.
  • Eine Verfallklausel besagt, dass Ansprüche auf den Mindestlohn verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.

Geringfügig Beschäftigte:

  • Es besteht die Möglichkeit, für geringfügig Beschäftigte einen verstetigten Monatslohn zu vereinbaren, sofern die Arbeitszeit gleichbleibend ist.

Unterrichtung des Betriebsrats:

  • Der Betriebsrat muss gemäß Betriebsverfassungsgesetz über die Anwendung des Tarifvertrags informiert werden.

Allgemeinverbindlichkeit:

  • Die Tarifvertragsparteien, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, streben an, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Laufzeit und Kündigungsrechte:

  • In Kraft: Der Vertrag tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
  • Kündigungsfrist: Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Monaten zum Monatsende erstmals zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.
  • Besondere Kündigungsrechte bestehen, falls der Vertrag nicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wird oder es zu relevanten Gesetzesänderungen kommt.

Weitere Regelungen:

  • Es gibt spezifische Regelungen zu Arbeitszeitkonten, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die sicherstellen, dass solche Arbeitszeiten angemessen vergütet werden.

Detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen:

  • Lohngruppe 1: Umfasst allgemeine Reinigungsarbeiten wie die Reinigung von Innenbauteilen, Verkehrs- und Betriebsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, Flugzeuge und Schiffe), ausgenommen Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern.
  • Lohngruppe 6: Beinhaltet spezialisierte Reinigungsarbeiten an Glasflächen und Fassaden, was oft besondere technische Fertigkeiten und Sicherheitsvorkehrungen erfordert.
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