Informieren Sie sich in unserem Arbeitslexikon über die Regeln und Besonderheiten bei Sonntagsarbeit in der Gebäudereinigung.
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt: 80 %
Sonntagsarbeit ist Zuschlags-pflichtig. Der Sonntagszuschlag ist aus dem Stundenlohn zu berechnen.
Treffen mehrere Zuschläge zusammen, ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Lesen Sie hierzu: Zuschläge in der Gebäudereinigung
Weiteres:
1. Aus betrieblichen Gründen unbedingt notwendige Mehr-, Nacht-, Sonn-und Feiertagsarbeit kann vom Arbeitgeber angeordnet werden.
2. Eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit ist nur unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zulässig.
Punkt 1 & 2 gelten nicht für Jugendliche.
PlanD beachtet bei der Planung Ihrer Mitarbeiter automatisch gesetzliche Vorgaben wie Sonntagsarbeit. Kalkuliert Lohnzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ganz automatisch. Beachtet Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben, so dass Sie sich voll auf Ihren Betrieb konzentrieren können.