Erfahren Sie in unserem Lexikonartikel alle Informationen zur Einhaltung des Tarifvertrags zusätzliches Urlaubsgeld.
Dieser Tarifvertrag erstreckt sich über den räumlichen, betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten haben die Beschäftigten Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld für ab dem 1. Januar 2007 erworbene Urlaubsansprüche. Dieses beträgt 1,85 Tarifstundenlöhne pro Urlaubstag und wird auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Urlaubs geltenden Tarifstundenlohns der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet. Teilzeitbeschäftigte erhalten das zusätzliche Urlaubsgeld anteilig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Für Auszubildende wird das zusätzliche Urlaubsgeld mit 1/169 der bei Urlaubsantritt geltenden Ausbildungsvergütung berechnet. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Urlaubslohn gemäß § 14 Ziff. 2 des Rahmentarifvertrages.
Dieser Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft und endet ohne Nachwirkung, sobald der Bundesminister für Arbeit und Soziales den Rahmentarifvertrag durch Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung zwingend anwendbar erklärt. Unabhängig davon kann der Tarifvertrag mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2009, gekündigt werden.