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Feiertagsarbeit in der Gebäudereinigung: Regelungen und Zuschläge

Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, welche Regelungen für Feiertagsarbeit in der Gebäudereinigung gelten und welche Zuschläge Mitarbeitende erwarten können.

Definition: Feiertagsarbeit

An Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr geleistete Arbeit gilt als Feiertagsarbeit. Der Feiertagszuschlag ist aus dem Stundenlohn zu berechnen. Und beträgt im Normalfall: 80%. Treffen mehrere der Zuschläge zusammen, ist nur der jeweils höchste zu zahlen.

Wie viel Zuschlag gibt es an Feiertagen?

An Feiertagen gibt es einen Zuschlag von 80%. Ausnahmen sind der 1. Mai, Neujahr und 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Alle anderen Feiertage sind spezifisch für jedes Bundesland.

Wie viel Zuschlag gibt es am 1. Mai?

Am 1. Mai gibt es einen Zuschlag von 200%

Wie viel Zuschlag gibt es an Heiligabend?

Beschäftigte haben jeweils einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 150 % auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder wahlweise am 31.12. geleistete Arbeit. Auf Antrag des Arbeitnehmers wird alternativ eine Freistellung bei Lohnfortzahlung am 24.12. oder wahlweise am 31.12. gewährt.

Wie viel Zuschlag gibt es am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag?

1. und 2. Weihnachtsfeiertag gibt es einen Zuschlag von 200%

Wie viel Zuschlag gibt es am Neujahrstag & Sylvester?

Am Neujahrstag gibt es einen Zuschlag von 200%

Weiteres:

1. Aus betrieblichen Gründen unbedingt notwendige Mehr-, Nacht-, Sonn-und Feiertagsarbeit kann vom Arbeitgeber angeordnet werden.
2. Eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit ist nur unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zulässig.
Punkt 1 & 2 gelten nicht für Jugendliche.

Feiertagszuschläge automatisch berechnen

PlanD beachtet bei der Planung Ihrer Mitarbeiter automatisch gesetzliche Vorgaben wie Feiertage entsprechend Ihrem Bundesland. Kalkuliert Lohnzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ganz automatisch. Beachtet Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben, so dass Sie sich voll auf Ihren Betrieb konzentrieren können.

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  • Nacht-, Mehr-, Sonn-, Überstunden-, Gefahren- und Feiertagsarbeit Ihrer Mitarbeiter automatisch berechnen
  • Beachtung von Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben
  • Beachtung von rechtlichen Vorgaben wie Ruhezeiten und maximal Arbeitszeiten

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