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Krankheitsausfall: Maßnahmen und Regelungen für Unternehmen

Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um Krankheitsausfälle zu minimieren und welche Regelungen im Arbeitsrecht gelten.

Definition Krankheitsausfall

Krankheitsausfall bezeichnet die Abwesenheit von Arbeitnehmern aufgrund von Krankheit oder Verletzungen.

Mitarbeiterpflichten

Sind Beschäftigte krank, müssen sie dies dem Arbeitgeber oder seinem Stellvertreter unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung mitteilen. Dies gilt auch wenn Sie sich im Ausland befinden.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauert, muss der Arbeitnehmer spätestens am 4. Tag unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Lohnfortzahlung

Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfall erhalten die Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen lang ihr durchschnittliches Gehalt der letzten 12 Monate.

Neu eingestellte Arbeitnehmer erhalten in den ersten vier Wochen ihrer Beschäftigung keine Lohnfortzahlung.

Wie viel Krankengeldzuschuss erhält man bei Betriebsunfällen?

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls hat der Arbeitnehmer ab der 7. Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld in Höhe von drei Stundenlöhnen pro Arbeitstag.

< 3. Jahre Betriebszugehörigkeit:  bis Ende der 9. Krankheitswoche
> 3. Jahre Betriebszugehörigkeit: bis Ende der 12. Krankheitswoche
> 5 Jahre Betriebszugehörigkeit : bis Ende der 15. Krankheitswoche
> 7 Jahre Betriebszugehörigkeit : bis Ende der 17. Krankheitswoche

Krankengeld und Beihilfe dürfen zusammen den bisherigen Nettolohn nicht übersteigen. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers, so erlischt der Anspruch.

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  • Automatische Krankheitsfortzahlung
  • Nacht-, Mehr-, Sonn- und Feiertagszuschläge
  • Abwesenheits- und Urlaubstage
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