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Nachtarbeit in der Gebäudereinigung: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, welche Rechte und Pflichten es bei Nachtarbeit in der Gebäudereinigung gibt und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Ab wann gilt die Nachtarbeit?

Als Nachtarbeit gilt die in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geleistete Arbeit.

Welche Zuschläge werden für Nachtarbeit gezahlt?

Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt: 30%
Nachtarbeit ist zuschlagspflichtig. Der Nachtzuschlag ist aus dem Stundenlohn zu berechnen. Treffen mehrere der Zuschläge zusammen, ist nur der jeweils höchste zu zahlen. Lesen Sie hierzu: Zuschläge in der Gebäudereinigung

Weiteres:

  1. Aus betrieblichen Gründen unbedingt notwendige Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit kann vom Arbeitgeber angeordnet werden.
  2. Eine weitere Verlängerung der Arbeitszeit ist nur unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zulässig.

Punkt 1 & 2 gelten nicht für Jugendliche.

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  • Nacht-, Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit Ihrer Mitarbeiter automatisch berechnen
  • Beachtung von Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben
  • Beachtung von rechtlichen Vorgaben wie Ruhezeiten und maximal Arbeitszeiten
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