Die Würfel sind gefallen. Die Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht. Seit nunmehr drei Jahren wird gerätselt, wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH-Urteil umsetzen wird. Jetzt hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem Grundsatzurteil zu Wort gemeldet (1ABR 22/21). BAG-Präsidentin Inken Gallner sagte bei der Verhandlung: "Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung". Eine richtungsweisende Aussage, die vor allem die Unternehmen dazu auffordert, sich so schnell wie möglich mit der Umsetzung zu beschäftigen. Wir geben Ihnen die Hilfestellung, wie Sie dies in Ihrer Gebäudereinigung umsetzen können.
Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Betriebe in Deutschland, ganz egal, wie groß sie sind. Und das auch unabhängig davon, ob ein Betriebsrat existiert oder nicht. Laut BAG-Urteil bedeutet das, dass künftig alle Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit zu erfassen. Die Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten gilt ab sofort. Laut Pressemitteilung des Gerichts heißt das: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Das Urteil ist fortan geltendes Recht.
Unternehmen müssen frühzeitig handeln, um nicht von einer rechtlichen Umsetzung überrollt zu werden. Oder um es ganz direkt zu sagen: Wer noch länger wartet, verpasst den Zug, der bereits abgefahren ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der schnellen und kostengünstigen Einführung einer digitalen Arbeitszeiterfassung in Ihrem Gebäudereinigungsbetrieb.
Viele Gebäudereiniger haben die digitale Arbeitszeiterfassung auch schon vor dem Urteil in Ihrem Unternehmen eingesetzt, um effizienter im Tagesgeschäft arbeiten zu können. Eine transparente Lohnabrechnung steigert die Motivation und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und verhindert Unstimmigkeiten bei der Lohnabrechnung. Die Objektleitung und der Innendienst arbeiten zudem effizienter und können die Lohnabrechnung vollkommen digital und mit wenigen Klicks am Monatsende aufbereiten. Somit haben Sie und Ihre Mitarbeiter mehr Zeit fürs Wesentliche und werden in Zukunft von Stundenzetteln nicht weiter aufgehalten.