Mit rund 700.000 Beschäftigten ist die Gebäudereinigung die größte Sparte im deutschen Handwerk. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dabei zum Branchenmindestlohn, der durch Tarifverträge geregelt wird. Die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Der neue Tarifvertrag sieht eine zweistufige Erhöhung der Mindestlöhne vor:
Diese Löhne liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € und gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.
Auch die Ausbildungsvergütungen wurden angepasst:
Diese Erhöhungen gelten ab dem 1. Januar 2025 und sollen die Attraktivität der Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk steigern.
Der Tarifvertrag bietet den Beschäftigten klare Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren Arbeitsbedingungen, was zu mehr Sicherheit und Fairness führt.
Neben den Löhnen regelt der Tarifvertrag auch Urlaubsansprüche, Zuschläge und andere soziale Leistungen, die zur Absicherung der Beschäftigten beitragen.
Durch die Anpassung der Löhne und Ausbildungsvergütungen wird die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert, was langfristig zur Stärkung der gesamten Branche beiträgt.
Der neue Tarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk bringt ab 2025 spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Auszubildende. Mit höheren Mindestlöhnen und Ausbildungsvergütungen sowie klaren Regelungen zu Arbeitsbedingungen wird die Branche zukunftsfähig aufgestellt.
Hinweis: Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung können sich Beschäftigte und Arbeitgeber an die IG BAU oder den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wenden.