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Arbeitsrecht

Tariflöhne in der Gebäudereinigung: Ein Blick auf den Rahmentarifvertrag 2025

Leonie Klinger
May 6, 2025

Mit rund 700.000 Beschäftigten ist die Gebäudereinigung die größte Sparte im deutschen Handwerk. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten dabei zum Branchenmindestlohn, der durch Tarifverträge geregelt wird. Die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der ab dem 1. Januar 2025 gilt.​

Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk ab 2025

Der neue Tarifvertrag sieht eine zweistufige Erhöhung der Mindestlöhne vor:​

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn):

  • Ab 1. Januar 2025: 14,25 € pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2026: 15,00 € pro Stunde​

Lohngruppe 6 (Fachkräfte, Glas- und Fassadenreinigung):

  • Ab 1. Januar 2025: 17,65 € pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2026: 18,40 € pro Stunde​

Diese Löhne liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € und gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Erhöhte Ausbildungsvergütungen ab 2025

Auch die Ausbildungsvergütungen wurden angepasst:​

    1. Lehrjahr: 1.000 € monatlich
    1. Lehrjahr: 1.150 € monatlich
    1. Lehrjahr: 1.300 € monatlich​

Diese Erhöhungen gelten ab dem 1. Januar 2025 und sollen die Attraktivität der Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk steigern. ​

Vorteile des neuen Tarifvertrags

Sicherheit und Fairness

Der Tarifvertrag bietet den Beschäftigten klare Regelungen zu Löhnen, Arbeitszeiten und weiteren Arbeitsbedingungen, was zu mehr Sicherheit und Fairness führt.​

Soziale Absicherung

Neben den Löhnen regelt der Tarifvertrag auch Urlaubsansprüche, Zuschläge und andere soziale Leistungen, die zur Absicherung der Beschäftigten beitragen.​

Stärkung der Branche

Durch die Anpassung der Löhne und Ausbildungsvergütungen wird die Attraktivität des Berufsbildes gesteigert, was langfristig zur Stärkung der gesamten Branche beiträgt.​

Fazit: Verbesserte Bedingungen für Gebäudereiniger ab 2025

Der neue Tarifvertrag im Gebäudereiniger-Handwerk bringt ab 2025 spürbare Verbesserungen für Beschäftigte und Auszubildende. Mit höheren Mindestlöhnen und Ausbildungsvergütungen sowie klaren Regelungen zu Arbeitsbedingungen wird die Branche zukunftsfähig aufgestellt.

Hinweis: Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung können sich Beschäftigte und Arbeitgeber an die IG BAU oder den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wenden.​

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