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Arbeitsrecht

Zeitarbeit in der Gebäudereinigung 2025: Neue Regeln, höhere Löhne und wichtige Änderungen

Leonie Klinger
May 19, 2025

Die Gebäudereinigungsbranche in Deutschland steht 2025 vor bedeutenden Veränderungen, insbesondere im Bereich der Zeitarbeit. Neue Tarifverträge, angepasste Mindestlöhne und aktualisierte gesetzliche Regelungen beeinflussen sowohl Arbeitgeber als auch Zeitarbeitskräfte. In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Branche.

Neue Tariflöhne in der Gebäudereinigung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Gebäudereinigung neue tarifliche Mindestlöhne:

  • Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): Erhöhung von 13,50 € auf 14,25 € pro Stunde.
  • Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): Anstieg von 16,70 € auf 17,65 € pro Stunde.

Diese neuen Löhne gelten ab dem 1. Januar 2025 für tarifgebundene Unternehmen. Für nicht tarifgebundene Betriebe tritt die gesetzliche Allgemeinverbindlichkeit am 1. Februar 2025 in Kraft, wodurch alle Gebäudereinigungsbetriebe verpflichtet sind, mindestens die neuen Löhne zu zahlen, unabhängig von einer Tarifbindung.

Anpassungen in der Zeitarbeit ab März 2025

Die Zeitarbeitsbranche verzeichnet ebenfalls ab dem 1. März 2025 neue tarifliche Stundenlöhne:

  • Entgeltgruppe 1: 14,53 € (vorher 14,00 €)
  • Entgeltgruppe 2a: 14,85 € (vorher 14,31 €)
  • Entgeltgruppe 2b: 15,23 € (vorher 14,67 €)
  • Entgeltgruppe 3: 16,21 € (vorher 15,62 €)
  • Entgeltgruppe 4: 17,14 € (vorher 16,51 €)
  • Entgeltgruppe 5: 19,21 € (vorher 18,51 €)
  • Entgeltgruppe 6: 21,33 € (vorher 20,55 €)
  • Entgeltgruppe 7: 24,82 € (vorher 23,91 €)
  • Entgeltgruppe 8: 26,57 € (vorher 25,60 €)
  • Entgeltgruppe 9: 27,87 € (vorher 26,85 €)

Diese neuen Löhne gelten für alle tarifgebundenen Zeitarbeitsunternehmen und sind bis zum 30. September 2025 festgeschrieben.

Gesetzliche Regelungen und Equal Pay

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) schreibt vor, dass Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Entleiher Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter haben (Equal Pay). Tarifverträge können hiervon abweichen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Diese Regelung zielt darauf ab, Lohndiskriminierung zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Aktualisiertes Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit

Im März 2025 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit ein aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Dieses enthält wichtige Informationen zu Rechten und Pflichten in der Zeitarbeit, einschließlich der neuen tariflichen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen. Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Merkblatt ihren Zeitarbeitskräften auszuhändigen.

1. Rechtsgrundlage: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitsfirma und Zeitarbeitnehmer beruht auf dem AÜG.

Es handelt sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und Sozialversicherungspflicht.

2. Beteiligte Parteien

  • Verleiher (Zeitarbeitsfirma): Arbeitgeber der Leihkraft
  • Entleiher (Einsatzbetrieb): Unternehmen, in dem die Zeitarbeitskraft tätig ist
  • Die Leiharbeitsfirma braucht eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – die BA stellt eine öffentliche Liste bereit.

3. Equal Pay nach 9 Monaten

Nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim selben Entleiher hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter – sofern kein Tarifvertrag Abweichungen regelt.

4. Informationspflichten

  • Der Verleiher muss schriftlich über Einsatzdauer, Arbeitsort, Aufgaben und wesentliche Arbeitsbedingungen informieren.
  • Bei Änderungen des Einsatzes sind aktualisierte Informationen verpflichtend.

5. Verbot der Kettenüberlassung

Ein Leiharbeitnehmer darf nicht weiterverliehen werden – z. B. von einem Entleiher an ein drittes Unternehmen.

Das ist rechtlich unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Überlassung.

6. Arbeitsbedingungen & Rechte im Entleihbetrieb

Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf:

  • Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kantine, Parkplätze)
  • Information über offene Stellen im Einsatzbetrieb
  • Gleiche Behandlung wie Festangestellte – sofern keine objektiven Gründe dagegen sprechen

7. Beschwerdemöglichkeiten & Kontrolle

  • Verstöße gegen das AÜG können anonym gemeldet werden
  • Kontaktadressen der BA-Regionaldirektionen (z. B. Düsseldorf, Kiel, Nürnberg) sind im Merkblatt enthalten
  • Zeitarbeitskräfte haben das Recht, sich bei der Bundesagentur für Arbeit zu beschweren, wenn ihre Rechte verletzt werden

8. Sprachliche Vereinfachung & Aufbau

  • Das neue Merkblatt wurde sprachlich gestrafft und in 8 nummerierte Abschnitte gegliedert
  • Es richtet sich geschlechtsneutral an alle Leiharbeitnehmer:innen
  • Praktisch: Einfache Sprache, klare Übersicht

Fazit: Das Merkblatt als Pflichtlektüre

Das aktualisierte Merkblatt der BA 2025 ist eine verbindliche Informationsquelle für Zeitarbeitskräfte. Es stellt sicher, dass Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung über ihre Rechte informiert sind und mögliche Verstöße erkennen können.

Verleiher sind verpflichtet, das Merkblatt beim Vertragsabschluss auszuhändigen.

👉 Direkter Link zum PDF (03/2025)

Auswirkungen auf die Gebäudereinigungsbranche

Die neuen Regelungen und Lohnanpassungen haben mehrere Auswirkungen auf die Gebäudereinigungsbranche:

  • Kostensteigerung: Höhere Löhne führen zu erhöhten Betriebskosten für Unternehmen.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen müssen effizienter arbeiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • Mitarbeiterbindung: Bessere Bezahlung kann die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung erhöhen.
  • Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen und tariflichen Vorgaben einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden

Die Zeitarbeitsregelungen in der Gebäudereinigung haben sich 2025 erheblich verändert. Unternehmen müssen sich auf höhere Löhne und strengere gesetzliche Vorgaben einstellen. Eine proaktive Anpassung an diese Veränderungen ist entscheidend, um weiterhin erfolgreich in der Branche tätig zu sein.

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