
Ab 2026 beginnt für die Personaldienstleistungsbranche eine neue tarifliche Ära: Das neue Tarifwerk des Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) tritt vollständig in Kraft und ersetzt die bisherigen Tarifverträge von BAP und iGZ. Damit entsteht erstmals ein einheitliches Tariffundament für die gesamte Branche – mit spürbaren Auswirkungen auf Unternehmen wie auch auf Beschäftigte.
Wir geben einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen, wo jetzt Handlungsbedarf besteht.
Mit dem neuen GVP-Tarifwerk werden die bisherigen BAP- und iGZ-Regelungen abgelöst. Künftig gilt ein einheitliches Tarifwerk für die gesamte Branche. Es besteht aus vier zentralen Bausteinen:
Für Unternehmen bedeutet das vor allem: mehr Klarheit, weniger Parallelstrukturen und höhere Planungssicherheit. Ein einheitliches Regelwerk erleichtert die interne Administration, reduziert Interpretationsspielräume und sorgt für konsistente Prozesse.
Für Beschäftigte bringt das neue Tarifwerk:
Um rechtssicher und gut vorbereitet ins Jahr 2026 zu starten, sollten Unternehmen:
Gerade bei individuellen Vertragsbestandteilen oder betrieblichen Sonderregelungen lohnt sich eine sorgfältige Prüfung.
Bereits seit dem 1. Oktober 2025 gilt ein neuer Entgelttarifvertrag mit insgesamt drei Lohnerhöhungen. Zwei davon wirken sich im Jahr 2026 aus:
Damit steigen die Tarifentgelte spürbar an. Ein Beispiel: Der Stundenlohn in der Entgeltgruppe 1 erhöht sich ab 2026 auf 14,96 Euro.
Für Unternehmen bedeutet das:
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde (bisher 12,82 Euro). Es ist der größte Sprung seit Einführung der Lohnuntergrenze.
Auch wenn tarifgebundene Beschäftigte in der Personaldienstleistung weiterhin deutlich darüber verdienen, hat die Anpassung erhebliche Auswirkungen auf geringfügige und sozialversicherungsreduzierte Beschäftigung.
Durch die dynamische Kopplung an den Mindestlohn steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Das entspricht etwa 43 Arbeitsstunden pro Monat.
Chancen:
Risiken:
Der Midijob-Bereich wird auf 603,01 bis 2.000 Euro ausgeweitet.
Für Beschäftigte bedeutet das:
Für Arbeitgeber:
Zum Jahreswechsel 2026 werden auch die Sozialversicherungswerte angepasst. Besonders relevant sind die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen – also die Einkommensobergrenzen, bis zu denen Beiträge erhoben werden.
Die Folge:
Nicht nur Arbeitnehmer zahlen auf einen größeren Einkommensanteil Beiträge – auch die Arbeitgeberkosten steigen entsprechend.
Für Personaldienstleister mit vielen höher vergüteten Fachkräften wirkt sich das unmittelbar auf die Lohnnebenkosten und die Margenkalkulation aus.
Die elektronische Entgeltbescheinigung (EEL) ist im Alltag der Personaldienstleistung unverzichtbar. Über das digitale Meldeverfahren werden Entgeltinformationen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger übermittelt.
Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen:
Das sorgt für mehr Transparenz, erfordert aber gleichzeitig eine technische Anpassung der Lohnabrechnungssysteme.
Mit dem neuen GVP-Tarifwerk, steigenden Tariflöhnen, einem höheren Mindestlohn, angepassten Sozialversicherungswerten und neuen digitalen Meldepflichten bringt 2026 tiefgreifende Veränderungen für die Branche.
Für Personaldienstleister bedeutet das vor allem:
Wer sich jetzt strukturiert vorbereitet, kann die Änderungen nicht nur rechtssicher umsetzen – sondern auch strategisch nutzen.