
Für alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt ab dem 1. Januar 2026 die zweite Stufe des neuen Lohntarifvertrags 2025/2026. Die Tarifparteien – also die Arbeitgeberverbände und die IG BAU – haben sich bereits am 15. November 2024 auf diese Anpassungen geeinigt.
Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate (01.01.2025 – 31.12.2026). Ab dem neuen Jahr 2026 erhalten Beschäftigte in allen Lohngruppen eine spürbare Lohnerhöhung.
Die folgende Tabelle zeigt die Tariferhöhungen ab dem 1. Januar 2026 für alle Lohngruppen (LG 1–9):

👉 Hinweis: Die Lohngruppe 5 ist derzeit nicht besetzt.
Die Lohngruppe 1 ist für die meisten Reinigungskräfte besonders wichtig. Hier gilt ab 1. Januar 2026 ein Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Lohnerhöhung von 5,26 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Damit liegt der tarifliche Mindestlohn in der Gebäudereinigung deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und unterstreicht die Wertschätzung der Branche für die Arbeit ihrer Beschäftigten.
Auch für Fachkräfte und Spezialreiniger (z. B. Glas- und Sonderreinigung) gibt es ein Plus: Die Lohngruppe 6 steigt auf 18,40 Euro pro Stunde – eine Erhöhung um 4,25 %. Damit bleibt das Lohngefüge fair abgestuft, und Erfahrung, Verantwortung und Qualifikation werden weiterhin honoriert.
Der Tarifvertrag wurde am 28. Januar 2025 durch eine Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Das bedeutet:
Die neuen Tariflöhne bringen für viele Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger spürbare finanzielle Verbesserungen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist das ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der täglichen Arbeit.
Zudem stärkt der allgemeinverbindliche Tarifvertrag den fairen Wettbewerb in der Branche: Wer ordentliche Löhne zahlt, wird nicht länger von Billiganbietern unterboten.
Mit dem neuen Tariflohn 2026 wird das Gebäudereiniger-Handwerk weiter aufgewertet. Egal ob Glasreiniger, Unterhaltsreiniger oder Spezialkraft – alle profitieren von einem gerechten Lohnplus.
👉 Ab 1. Januar 2026 gilt:
Mindestlohn in der Gebäudereinigung = 15,00 € pro Stunde
Fachkraftlohn (z. B. LG 6) = 18,40 € pro Stunde
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