Erfahren Sie in unserem Arbeitslexikon, welche Voraussetzungen für eine Kündigung im Arbeitsrecht erfüllt sein müssen und wie der Ablauf aussieht.
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sollte das Arbeitsverhältnis bereits seit über 5 Jahren bestehen ändern sich auch die Kündigungsfristen.
Ab 5 Jahren: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 8 Jahren: 3 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 10 Jahre: 4 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 12 Jahre: 5 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 15 Jahre: 6 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 20 Jahre: 7 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Bis zu zwei Wochen nach der Anstellung kann die Kündigungsfrist beidseitig innerhalb von einem Werktag erfolgen
Wird ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet, kann es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Neben der Wahrung der Form stellt sich dann häufig auch die Frage nach dem Grund der Kündigung. Jede Kündigung bedarf eines Kündigungsgrundes!
Bei den Kündigungsgründen werden zwischen 3 Formen unterschieden:
Arbeitsverweigerung, Alkohol- und Drogenmissbrauch,Unbegründete strafrechtliche Anschuldigungen oder Anschuldigungen zum Nachteil des Arbeitgebers, Beleidigungen, rassistische Äußerungen, Verstöße gegen die Betriebsordnung oder Vortäuschen von Krankheit
Fehlende Arbeitserlaubnis, Straftaten, Krankheit die die Eignung des Mitarbeiters langfristig beeinträchtigt oder Gefängnis Aufenthalt.
Auftragsmangel, Gewinn / Umsatzrückgang, Einstellung des Betriebs oder Dauerhafte Reduzierung des Personalbestandes.