Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit rund 700.000 Beschäftigten das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Ab Januar 2025 gelten neue Tariflöhne, die sowohl für gewerbliche Reinigungskräfte als auch für Auszubildende Verbesserungen bringen.
Nach intensiven Verhandlungen zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) wurden folgende Erhöhungen beschlossen:
Diese Erhöhungen entsprechen einer Steigerung von 11,1 % in Lohngruppe 1 und 10,2 % in Lohngruppe 6 über zwei Jahre.
Die neuen Tariflöhne wurden am 1. Februar 2025 für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, sie gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, unabhängig von einer Tarifbindung.
Auch die Ausbildungsvergütungen wurden angepasst:
Diese Anpassungen sollen die Attraktivität der Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk steigern und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Ein 13. Monatseinkommen konnte im aktuellen Tarifvertrag nicht durchgesetzt werden. Jedoch wurden für November 2025 Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus vereinbart, der frühestens 2027 eingeführt werden könnte.
Mit diesen Anpassungen der Tariflöhne in der Gebäudereinigung wird ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit von Reinigungskräften getan. Die Erhöhungen tragen dazu bei, die Branche attraktiver zu gestalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch eine Herausforderung, da die gestiegenen Löhne in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Eine transparente Kommunikation mit Auftraggebern und eine effiziente Einsatzplanung sind daher essenziell.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Prozesse zu optimieren und Ihre Mitarbeiter angemessen zu entlohnen. Mit den neuen Tariflöhnen in der Gebäudereinigung setzen Sie ein Zeichen für Qualität und Fairness in der Branche.