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Employment law

Gesetzentwurf zur digitalen Zeiterfassung: Alles was Sie wissen müssen

Leonie Klinger
11.4.2024

Ab Oktober 2022 soll neben der Erhöhung des Mindestlohns auf 12€ die Stunde auch die Verdienstschwelle für Minijobber auf 520€ im Monat angehoben werden. Ein weiteres Vorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint zunächst einmal aber wieder vom Tisch zu sein – die verpflichtende digitale Zeiterfassung von Arbeitsbeginn, -ende und -dauer für alle Mitarbeiter am jeweiligen Tag der erbrachten Arbeitsleistung. Zuvor hatte es für den Gesetzentwurf massive Kritik vor allem aus dem Baugewerbe sowie von Gebäudereinigungs- und Personaldienstleistern gegeben.

Was der neue Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil genau besagt

Bei dem Gesetzentwurf von Hubertus Heil ist von einer “verpflichtenden digitalen Zeiterfassung” die Rede, die “jeweils am am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher” geschehen soll. Die daraus entstehenden Daten sollen von den Unternehmen mindestens 2 Jahre verwahrt werden. Bisher ist die Arbeitszeiterfassung so geregelt, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten innerhalb von sieben Tagen zu erfassen – ob in Papierform oder digital ist ihnen überlassen.

Hintergrund des Gesetzesentwurfs sei es, die Entbürokratisierung durch Digitalisierung voranzutreiben und Manipulation und Schwarzarbeit zu minimieren. Besonders in Branchen, in denen Schwarzarbeit besonders verbreitet ist, sollen die neuen Regeln helfen, Arbeitszeiten manipulationssicherer zu erfassen. Dies betrifft u.a. das Baugewerbe, das Gebäudereinigungsgewerbe, Wach- und Sicherheitsdienste, Speditionen, Fahrdienste, Fleischereien Großbetriebe und das Schaustellergewerbe.

Heftige Kritik gegen die neuen Entwürfe

Die neuen Gesetzesentwürfe stießen jedoch besonders in der Baubranche und dem Gebäudereinigungsgewerbe auf starken Protest. Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) äußerten sich kritisch gegenüber der mutmaßlichen neuen Regularien. „Die Vorgaben zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar”, so der BIV.

Gerade in der Gebäudereinigung, wo die Mitarbeiter ständig von Einsatzort zu Einsatzort fahren, sei es schwierig, Arbeitszeiten auf eine Art und Weise digital zu erfassen, die rechtlich konform ist und keine Datenschutzrichtlinien verletzt. Arbeitszeiten über die privaten Smartphones der Mitarbeiter zu erfassen, ist aus Datenschutzgründen problematisch. Die Mitarbeiter sind nicht gezwungen, sich eine Mitarbeiter App herunterzuladen, die ihre Arbeitszeiten digital erfassen würde. Besonders die Standortbestimmung ist dabei ein Problem.

Überwachung der Mitarbeiter per GPS-Ortung: Was ist erlaubt?

Es ist prinzipiell erlaubt, Mitarbeiter per GPS-Ortung zu überwachen. Es braucht dafür allerdings eine unterschriebene Einverständniserklärung der Mitarbeiter. Hinzu kommt, dass die GPS-Ortung, wenn nicht explizit anders vereinbart, nur während der Arbeitszeit erfolgen darf. Außerdem sollte zusammen mit dem Betriebsrat festgelegt werden, in welcher Form die Bewegungsdaten erfasst und ausgewertet werden dürfen.

Insoweit das geklärt ist, kann die GPS-Überwachung jedoch äußerst hilfreich für Ihr Unternehmen sein. Routen von Mitarbeitern, die ständig unterwegs sind, können effektiver geplant werden, sodass Zeit gespart werden kann und mehr Kunden betreut werden können. Hinzu kommt, dass gesehen werden kann wie produktiv Mitarbeiter Ihre Arbeitszeit nutzen. Das übergeordnete Ziel all dieser Aspekte ist dabei die Gewinnmaximierung.

Warum die verpflichtende digitale Zeiterfassung nun erstmal nicht in Kraft tritt

Da Mitarbeiter nicht verpflichtet sind, sich auf ihren mobilen Endgeräten eine App herunterzuladen, die ihre Arbeitszeiten digital erfasst, argumentieren die Gebäudereiniger und die Baubranche so, dass für die digitale Zeiterfassung extra Smartphones für alle Mitarbeiter angeschafft werden müssten. Nach Schätzungen des BIV seien dies rund 700.000 Erfassungsgeräte plus eine Software und Einweisung der Mitarbeiter, was logistisch und aus Kostengründen kaum zu bewerkstelligen sei.

Außerdem sei der Entwurf gerade aus Sicht der Entbürokratisierung ein Trugschluss. Eine verpflichtende digitale Zeiterfassung empfindet die Bundesvereinigung Bauwirtschaft z.B. „als reine Gängelei der breiten Masse von mittelständischen Handwerksbetrieben durch ein ,Mehr‘ statt ,Weniger‘ an Bürokratie“. Deshalb wurde aus dem Gesetzesentwurf nun zunächst einmal ein Prüfungsauftrag der Regierung, inwiefern eine Umsetzung überhaupt technisch möglich und umsetzbar ist.

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