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Employment law

Tariflöhne in der Gebäudereinigung: Ein Blick auf den Rahmentarifvertrag 2023

Leonie Klinger
11.4.2024

Die Gebäudereinigung ist mit rund 700.000 Beschäftigten die größte Sparte im deutschen Handwerk. Die IG Bau gibt an, dass etwa 500.000 von ihnen zum Branchenmindestlohn arbeiten. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf den Rahmentarifvertrag 2023 und die damit verbundenen Tariflöhne.

Der Rahmentarifvertrag 2023: Eine Übersicht

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG Bau haben sich nach zwei Verhandlungsrunden auf einen 27-monatigen Tarifvertrag geeinigt, der bis Ende 2024 gilt. Dieser Tarifvertrag wurde von den Tarifkommissionen beider Parteien gebilligt und wurde Ende September 2022 als allgemeinverbindlich für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erklärt.

Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk

Die Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk werden durch den Rahmentarifvertrag 2023 in zwei Stufen angehoben. Hier sind die aktuellen und geplanten Mindestlöhne:

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn)
  • Zum 1. Oktober 2022: Anstieg von 11,55 Euro auf 13 Euro (eine Steigerung von 12,55 Prozent).
  • Zum 1. Januar 2024: Geplante Erhöhung auf 13,50 Euro (eine Steigerung von 3,85 Prozent).
Lohngruppe 6 (Fachkräfte, Glas- und Fassadenreinigung)
  • Zum 1. Oktober 2022: Anstieg von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (eine Steigerung von 9,39 Prozent).
  • Zum 1. Januar 2024: Geplante Erhöhung auf 16,70 Euro (eine Steigerung von 3,09 Prozent).

Ausbildungsvergütungen

Auch die Ausbildungsvergütungen im Gebäudereiniger-Handwerk werden im Rahmen des Tarifvertrags angehoben. Die Höhe der Vergütungen richtet sich nach dem Lehrjahr und steigt bis zum Jahr 2024 wie folgt:

  • Lehrjahr: Anstieg auf 900 Euro.
  • Lehrjahr: Anstieg auf 1.035 Euro.
  • Lehrjahr: Anstieg auf 1.200 Euro.

Die Bedeutung des Rahmentarifvertrags

Der Rahmentarifvertrag bietet den Beschäftigten in der Gebäudereinigung eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehören:

Sicherheit und Fairness

Der Tarifvertrag gewährleistet den Beschäftigten Sicherheit in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen und Löhne. Die festgelegten Mindestlöhne stellen sicher, dass die Beschäftigten angemessen entlohnt werden und faire Arbeitsbedingungen erhalten.

Soziale Absicherung

Der Tarifvertrag regelt auch Aspekte wie Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen und andere soziale Leistungen, die den Beschäftigten zugutekommen. Dadurch wird eine gewisse soziale Absicherung gewährleistet.

Relevanz für die Branche

Der Tarifvertrag wird zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der Gewerkschaft IG Bau ausgehandelt. Er spiegelt die Interessen und Bedürfnisse der Beschäftigten in der Gebäudereinigung wider und trägt zur Stärkung der Branche bei.

Rahmentarifvertrag für Gebäudereinigung Download

Die Perspektive der Gewerkschaft und der Arbeitgeber

Die Gewerkschaft IG Bau freut sich, dass die Reinigungskräfte auch weiterhin deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Sie betont die Bedeutung der oft unsichtbaren Arbeit der Reinigungskräfte, insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie.

Die Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk betonen hingegen die zahlreichen Belastungen, denen die Betriebe und ihre Auftraggeber ausgesetzt sind. Sie verweisen auf Faktoren wie den Krieg in Europa, Lieferkettenengpässe, steigende Energiepreise, den demografischen Wandel und die Unsicherheiten durch die Pandemie.

Fazit

Der Rahmentarifvertrag 2023 im Gebäudereiniger-Handwerk bringt Verbesserungen für die Beschäftigten mit sich und gewährleistet faire Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Anhebung der Mindestlöhne in zwei Stufen sowie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen tragen dazu bei, den Beschäftigten in der Gebäudereinigung eine angemessene Entlohnung und soziale Absicherung zu bieten. Es ist wichtig, dass die Tarifverträge regelmäßig überprüft und angepasst werden, um den aktuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden.

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