Erfahren Sie, welche Zuschläge in der Gebäudereinigung üblich sind und wie Sie diese korrekt berechnen und abrechnen können.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten bei jeder Lohnabrechnung eine genaue Abrechnung über Gesamtlohn, Stundenlohn, Zulagen und Ab- züge zu erstellen. Die Abgeltung von Zuschlägen aller Art durch erhöhten Lohn ist unzulässig. Die Abrechnung hat spätestens bis zum 15. des nächsten Monats zu erfolgen.
Weiteres:
Punkt 1 & 2 gelten nicht für Jugendliche.
Alle weiteren Informationen finden Sie im aktuellen: Rahmentarifvertrag
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung
PlanD beachtet bei der Planung und Abrechnung Ihrer Mitarbeiter automatisch Lohnzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ganz automatisch. Beachtet Urlaubs und Abwesenheitsvorgaben, so dass Sie sich voll auf Ihren Betrieb konzentrieren können.